Stand: Juli 2026
Warum so viele Geld verschenken
Laut Studien verzichten Millionen Deutsche jedes Jahr auf Steuererstattungen weil sie ihre Steuererklärung gar nicht machen – oder wichtige Ausgaben vergessen. Dabei bekommt wer eine Steuererklärung einreicht im Durchschnitt über 1.000 € vom Finanzamt zurück. Diese oft vergessenen Posten lohnen sich besonders.
1. Homeoffice-Pauschale
Seit 2023 kannst Du pauschal 6 € pro Tag im Homeoffice absetzen – maximal 1.260 € pro Jahr (210 Tage). Kein Nachweis eines abgeschlossenen Zimmers mehr nötig. Wer 3 Tage pro Woche von zuhause arbeitet, kommt schnell auf den Maximalbetrag.
2. Arbeitsmittel im Homeoffice
Schreibtisch, Bürostuhl, zweiter Monitor, Tastatur, Headset – alles was Du für die Arbeit nutzt ist als Werbungskosten absetzbar. Als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) darfst Du Anschaffungskosten bis 800 € netto (952 € brutto) sofort im Kaufjahr voll absetzen (§ 6 Abs. 2 EStG); darüber wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
3. Fortbildungen und Fachliteratur
Bücher, Online-Kurse, Seminare, Fachzeitschriften – wenn es mit Deinem Beruf zusammenhängt ist es absetzbar. Auch Kosten für Berufsverbände oder Gewerkschaften gehören dazu.
4. Kontoführungsgebühren
Für das Gehaltskonto kannst Du pauschal 16 € pro Jahr als Werbungskosten absetzen – ohne Nachweis. Klein aber vorhanden.
5. Bewerbungskosten
Bewerbungsfotos, Porto, Drucker, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen – alles absetzbar. Auch wenn die Bewerbung erfolglos war.
6. Umzugskosten bei beruflichem Anlass
Wer wegen des Jobs umzieht, kann Umzugskosten vollständig als Werbungskosten absetzen – inklusive der Pauschale für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 Abs. 6 BUKG. Die Pauschale wird nach Berechtigtem und weiteren Haushaltsangehörigen (z. B. Ehepartner, Kinder) gestaffelt, nicht nach Ledig/Verheiratet. Für 2024 gelten zwei Zeiträume: bei Umzügen bis 29.02.2024 886 € für den Berechtigten und 590 € je weitere Person; ab dem 01.03.2024 964 € für den Berechtigten und 643 € je weitere Person (BMF-Schreiben v. 28.12.2023).
7. Steuerberatungskosten
Die Kosten für Steuerberater, Lohnsteuerhilfe oder Steuersoftware sind als Sonderausgaben absetzbar. Du zahlst damit effektiv weniger für die Beratung als Du denkst.
Fazit
Die Steuererklärung lohnt sich fast immer – besonders wenn Du alle Ausgaben kennst. Wer jährlich 500–2.000 € Erstattung bekommt, sollte sich die Zeit nehmen.
Vertiefend passt dazu unser Beitrag Steueroptimierung 2026 für Angestellte: Die 8 wirksamsten Hebel – und ebenso aufschlussreich ist Rürup-Rente: Bis zu 3.456 € Steuern sparen – so geht's.

Gründer & lizenzierter Finanzberater (§34d/34f GewO) · FINABLE
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