Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten können.
Wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente; bei 3 bis unter 6 Stunden gibt es die halbe (§ 43 SGB VI). Der durchschnittliche Zahlbetrag lag im Rentenzugang 2024 bei 1.041 € monatlich – eine private Absicherung der Arbeitskraft ist deshalb meist unverzichtbar.
