Die Erholungsbeihilfe ist eine pauschal versteuerte (25 %) Sonderzahlung des Arbeitgebers für Erholungszwecke. Sie ist für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei.
Steuerfrei für Dich sind bis zu 156 € für Dich, 104 € für Deinen Partner und 52 € pro Kind pro Jahr – maximal 364 € für eine Familie. Die Auszahlung muss zeitnah zum Urlaub erfolgen.
