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Erholungsbeihilfe

Steuerfreie Sonderzahlung des Arbeitgebers für Erholung – bis 364 € für eine Familie.

Die Erholungsbeihilfe ist eine pauschal versteuerte (25 %) Sonderzahlung des Arbeitgebers für Erholungszwecke. Sie ist für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei.

Steuerfrei für Dich sind bis zu 156 € für Dich, 104 € für Deinen Partner und 52 € pro Kind pro Jahr – maximal 364 € für eine Familie. Die Auszahlung muss zeitnah zum Urlaub erfolgen.

Häufige Fragen zu Erholungsbeihilfe

Charlie

Charlie

Berater Investments · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.