Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Es ist voll steuer- und sozialabgabenpflichtig – netto bleibt meist deutlich weniger als brutto.
Die steuerfreie Alternative ist die Erholungsbeihilfe: bis zu 156 € für den Arbeitnehmer, 104 € für den Ehepartner und 52 € pro Kind – also bis zu 364 € für eine Familie.
