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Urlaubsgeld

Freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers – voll steuerpflichtig; steuerfreie Alternative: Erholungsbeihilfe.

Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Es ist voll steuer- und sozialabgabenpflichtig – netto bleibt meist deutlich weniger als brutto.

Die steuerfreie Alternative ist die Erholungsbeihilfe: bis zu 156 € für den Arbeitnehmer, 104 € für den Ehepartner und 52 € pro Kind – also bis zu 364 € für eine Familie.

Häufige Fragen zu Urlaubsgeld

Jann

Jann

Berater Vermögensaufbau · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.