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Gesetzliche Unfallversicherung

Pflichtversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten – der Arbeitgeber zahlt die Beiträge allein.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, die Arbeitnehmer bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten schützt. Träger sind die Berufsgenossenschaften.

Die Beiträge zahlt allein der Arbeitgeber. Sie deckt jedoch nur Unfälle im beruflichen Kontext ab – Unfälle in Freizeit, Haushalt, Sport oder Urlaub sind nicht versichert. Eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke.

Häufige Fragen zu Gesetzliche Unfallversicherung

Jann

Jann

Berater Vermögensaufbau · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.