Die Sozialversicherung ist das deutsche System der Pflichtversicherungen. Sie umfasst fünf Zweige: Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge in der Regel je zur Hälfte (Ausnahme: Unfallversicherung trägt der Arbeitgeber allein; der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung trägt ausschließlich der Arbeitnehmer). Der Gesamtbeitragssatz 2026 liegt bei 42,3 % vom Bruttolohn (mit Kind) bzw. 42,9 % (kinderlos): Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Krankenversicherung 14,6 % zzgl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflegeversicherung 3,6 % (mit Kind) bzw. 4,2 % (kinderlos, inkl. 0,6 % Zuschlag).
