Der Grundfreibetrag ist der steuerfreie Grundbetrag des Einkommens. 2026 liegt er bei 12.348 € für Singles bzw. 24.696 € für Verheiratete (Zusammenveranlagung).
Bis zu dieser Höhe fällt keine Einkommensteuer an. Wer darüber liegt, zahlt Steuern ab dem ersten Euro Mehrbetrag – mit steigendem Steuersatz nach dem Progressionsprinzip.
