Die Steuererklärung ist die jährliche Abrechnung mit dem Finanzamt. Arbeitnehmer können dabei zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückbekommen – im Schnitt 1.095 € pro Jahr (Destatis, Lohn- und Einkommensteuerstatistik, Veranlagungszeitraum 2020).
Für Pflichtveranlagte ist die Abgabe bis 31. Juli des Folgejahres vorgeschrieben (mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres). Freiwillige Steuererklärungen können bis zu 4 Jahre rückwirkend abgegeben werden.
