Der Progressionsvorbehalt sorgt dafür, dass bestimmte steuerfreie Einnahmen (z. B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I) bei der Berechnung Deines persönlichen Steuersatzes berücksichtigt werden.
Die Lohnersatzleistungen selbst bleiben steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf Dein übriges Einkommen. Wer mehr als 410 € solcher Leistungen erhalten hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
