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Progressionsvorbehalt

Erhöht Deinen Steuersatz, wenn Du steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Kurzarbeitergeld bezogen hast.

Der Progressionsvorbehalt sorgt dafür, dass bestimmte steuerfreie Einnahmen (z. B. Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I) bei der Berechnung Deines persönlichen Steuersatzes berücksichtigt werden.

Die Lohnersatzleistungen selbst bleiben steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf Dein übriges Einkommen. Wer mehr als 410 € solcher Leistungen erhalten hat, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Häufige Fragen zu Progressionsvorbehalt

Isabelle

Isabelle

Beraterin Altersvorsorge · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.