Die Hinzuverdienstgrenze legt fest, wie viel neben einer Rente verdient werden darf, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt sie 2026 bei 20.763,75 € im Jahr, bei teilweiser Erwerbsminderungsrente bei mindestens 41.527,50 €. Der Wert bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist ausdrücklich eine Mindestgrenze: Je nach früherem Einkommen kann die individuell berechnete Grenze höher liegen.
Wird die Grenze überschritten, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags auf die Rente angerechnet. Bei Altersrenten ab der Regelaltersgrenze gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr.
