Die Nettokaltmiete ist die Grundmiete für die Nutzung der Wohnung – ohne Betriebskosten und Heizkosten. Sie ist die Basis für Mietspiegel, Mietrenditeberechnung und gesetzliche Mieterhöhungen.
Mieterhöhungen sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig: Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, Modernisierungsumlage oder Indexmietverträge. Maximal 20 % in 3 Jahren (Kappungsgrenze).
