Mieteinnahmen sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig. Sie werden mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Abzugsfähig sind Werbungskosten wie Kreditzinsen, Abschreibung (AfA, meist 2 % p. a.), Verwaltungs- und Renovierungskosten. Daraus entstehen oft anfänglich Verluste, die die Gesamtsteuerlast senken.
