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Solidaritätszuschlag

Zusatzsteuer auf die Einkommensteuer – seit 2021 nur noch für Gutverdiener ab ca. 62.603 € zu versteuerndem Einkommen (Single, 2026).

Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) ist eine Zusatzsteuer in Höhe von 5,5 % auf die Einkommen- bzw. Lohnsteuer.

Seit 2021 zahlen ihn nur noch Gutverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen über rund 62.603 € (Singles, 2026) bzw. dem doppelten Betrag bei Verheirateten. Auf Kapitalerträge fällt der Soli weiterhin an.

Häufige Fragen zu Solidaritätszuschlag

Isabelle

Isabelle

Beraterin Altersvorsorge · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.