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Kapitalertragsteuer

Sammelbegriff für Steuern auf Kapitalerträge – in Deutschland heute weitgehend gleich der Abgeltungssteuer.

Die Kapitalertragsteuer wird auf Erträge aus Kapitalvermögen erhoben – etwa Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne. Sie wird i. d. R. direkt von der Bank an das Finanzamt abgeführt.

Seit 2009 erfolgt die Besteuerung pauschal mit 25 % (Abgeltungssteuer) zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer. Eine Günstigerprüfung in der Steuererklärung kann sich lohnen, wenn Dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt.

Isabelle

Isabelle

Beraterin Altersvorsorge · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.