Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) ist die Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. Für 2026 liegt die allgemeine JAEG bei 77.400 €/Jahr bzw. 6.450 €/Monat (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, BGBl. 2025 I Nr. 278).
Zu unterscheiden ist die besondere JAEG ("Bestand PKV"): Wer am 31.12.2002 bereits privat krankenversichert war, für den gilt 2026 die niedrigere Grenze von 69.750 €/Jahr bzw. 5.812,50 €/Monat – identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze der GKV. Diese Unterscheidung ist entscheidend für Bestands-PKV-Versicherte, die den Status nicht verlieren wollen.
Wer die Grenze überschreitet, ist nicht automatisch zum Wechsel verpflichtet – ein Verbleib in der GKV ist weiterhin möglich. Die Entscheidung sollte langfristig durchdacht werden, denn ein Rückwechsel ist ab dem 55. Lebensjahr in der Regel ausgeschlossen.
