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Versicherungspflichtgrenze

Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer in die PKV wechseln dürfen – 2026 allgemein 77.400 €/Jahr (6.450 €/Monat).

Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) ist die Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. Für 2026 liegt die allgemeine JAEG bei 77.400 €/Jahr bzw. 6.450 €/Monat (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, BGBl. 2025 I Nr. 278).

Zu unterscheiden ist die besondere JAEG ("Bestand PKV"): Wer am 31.12.2002 bereits privat krankenversichert war, für den gilt 2026 die niedrigere Grenze von 69.750 €/Jahr bzw. 5.812,50 €/Monat – identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze der GKV. Diese Unterscheidung ist entscheidend für Bestands-PKV-Versicherte, die den Status nicht verlieren wollen.

Wer die Grenze überschreitet, ist nicht automatisch zum Wechsel verpflichtet – ein Verbleib in der GKV ist weiterhin möglich. Die Entscheidung sollte langfristig durchdacht werden, denn ein Rückwechsel ist ab dem 55. Lebensjahr in der Regel ausgeschlossen.

Häufige Fragen zu Versicherungspflichtgrenze

Jann

Jann

Berater Vermögensaufbau · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.