Das Standarddepot (offiziell: Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge) ist eine mit dem Altersvorsorgereformgesetz eingeführte Standardvariante der geförderten privaten Altersvorsorge. Es kann ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden. Alle Anbieter von Altersvorsorgeverträgen müssen es anbieten, und die Effektivkosten sind in der Ansparphase auf 1 Prozent pro Jahr begrenzt.
Das Standarddepot funktioniert wie ein einfacher Sparplan mit Voreinstellungen: Der Anbieter legt vorab zwei Fonds fest, einen vorsichtigen Sicherheitsbaustein und einen chancenorientierten Renditebaustein, sodass in der Ansparphase keine eigenen Anlageentscheidungen nötig sind. Für die geplante Frühstart-Rente ist das Standarddepot das einzige zulässige Produkt; dort dürfen bis zur Volljährigkeit zusätzlich keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden.
