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Frühstart-Rente: 10 Euro im Monat vom Staat für Dein Kind — was Eltern jetzt wissen müssen

24. September 2026 9 Min Jann
Frühstart-Rente: 10 Euro im Monat vom Staat für Dein Kind — was Eltern jetzt wissen müssen

Stand: September 2026

Gesetzgebungsstand September 2026: Die Frühstart-Rente ist noch nicht beschlossen. Alle Angaben in diesem Artikel beruhen auf dem Regierungsentwurf vom 12. August 2026 (Bundestags-Drucksache 21/7864) und können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

Die Frühstart-Rente ist ein geplanter staatlicher Zuschuss zur Altersvorsorge von Kindern — der Bund soll vom 6. bis zum 18. Geburtstag 10 Euro pro Monat in ein Altersvorsorgedepot auf den Namen des Kindes einzahlen, zusammen also bis zu 1.440 Euro. Die wichtigste Handlung für Eltern: ab dem 1. Januar 2027 einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag für ihr Kind eröffnen. Tun sie das nicht, landet das Geld laut Regierungsentwurf in einer kollektiven Anlage der Deutschen Bundesbank — ohne eigene Anbieterwahl und ohne Möglichkeit, selbst etwas dazuzuzahlen.

Was ist die Frühstart-Rente genau?

Laut Regierungsentwurf zahlt der Bund für jedes anspruchsberechtigte Kind ab Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 10 Euro pro Monat in einen individuellen, kapitalgedeckten Standarddepot-Vertrag ein. Über die vollen 12 Jahre ergibt das 144 Monatszahlungen, also 1.440 Euro staatliches Startkapital pro Kind. Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt, überwiegend in Aktienfonds, und ist ausdrücklich für die Rente gedacht. Die Eckdaten stehen in den Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums zur Frühstartrente (Stand 14. August 2026).

Die Frühstart-Rente baut direkt auf der Reform der privaten Altersvorsorge auf, die das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 beschlossen hat. Das dort eingeführte Standarddepot ist das einzige Produkt, in das die staatlichen 10 Euro fließen dürfen.

Wo steht das Gesetz gerade?

Das Frühstartrentengesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren — es ist weder vom Bundestag verabschiedet noch im Bundesgesetzblatt verkündet. Der bisherige Ablauf:

SchrittDatumStatus
Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums21. Juli 2026erledigt
Kabinettsbeschluss (Regierungsentwurf)12. August 2026erledigt
Zuleitung an den Bundestag (Drucksache 21/7864)7. September 2026erledigt
Erste Lesung im Bundestag, Überweisung an den Finanzausschuss25. September 2026angesetzt
2./3. Lesung, Zustimmung des Bundesrats (Zustimmungsgesetz), Verkündung im BundesgesetzblattoffenAbschluss laut BMF „möglichst noch 2026“
Geplantes Inkrafttreten1. Januar 2027geplant
Gesetzgebungsverfahren Frühstartrentengesetz (Stand: 24. September 2026)

Zwischen Referenten- und Regierungsentwurf hat sich bereits etwas geändert: Die kollektive Anlage muss laut Regierungsentwurf nicht mehr ausschließlich in Aktien erfolgen, sondern nur noch „global diversifiziert“. Solche Verschiebungen sind auch in den Ausschussberatungen möglich. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das Gesetz verkündet ist.

Welche Kinder bekommen die Frühstart-Rente?

Anspruchsberechtigt sind laut Regierungsentwurf alle Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Der Koalitionsvertrag hatte noch auf den Besuch einer Bildungseinrichtung in Deutschland abgestellt; der Regierungsentwurf knüpft stattdessen an den Wohnsitz des Kindes an. Das Bundesfinanzministerium begründet das mit der Schulpflicht: Wer hier wohnt, geht in aller Regel auch hier zur Schule. Auf den Wohnsitz der Eltern kommt es nicht an.

GeburtsjahrgangFörderung abBesonderheit
20201. Januar 2026 (rückwirkend)Zahlungen für 2026 werden 2027 nachgeholt
20211. Januar 2027Start mit Inkrafttreten
2022 und jüngerJahr des 6. Geburtstagsab 2028 kommt jährlich ein Jahrgang hinzu
2019 und älterkeine FörderungStandarddepot trotzdem möglich, aber ohne staatliche 10 €
Geplanter Start der Frühstart-Rente nach Geburtsjahrgang (Regierungsentwurf)

Kinder der Jahrgänge vor 2020 erhalten keine Förderung. Das BMF begründet das damit, dass jedes geförderte Kind die vollen 12 Jahre erhalten soll.

Muss ich ein Depot eröffnen oder passiert das automatisch?

Die Förderung läuft automatisch, das Depot nicht. Eltern müssen einen auf den Namen des Kindes lautenden Standarddepot-Vertrag bei einem zertifizierten Anbieter abschließen und dabei die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes angeben. Einen separaten Antrag oder eine Schulbescheinigung braucht es laut BMF nicht — der Anbieter beantragt die 10 Euro selbst. Abschließen lassen sich solche Verträge frühestens ab dem 1. Januar 2027.

Ein bestehendes Kinder- oder Juniordepot lässt sich für die Frühstart-Rente nicht nutzen. Es erfüllt die Zertifizierungsvorgaben nicht, auch wenn es schon ETFs auf den Namen des Kindes enthält.

Eröffnen Eltern kein Depot, geht die Förderung nicht verloren. Der Bund legt die Beiträge dann jahrgangsweise kollektiv an, verwaltet durch die Deutsche Bundesbank. Für den Jahrgang 2020 startet diese Auffanglösung erst 2028, damit Eltern Zeit für einen eigenen Vertrag haben. Das Guthaben lässt sich später auf ein individuelles Depot übertragen — auch noch vom Kind selbst, bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.

MerkmalEigenes StandarddepotKollektive Anlage (Bundesbank)
Anbieterwahlfrei unter zertifizierten Anbieternkeine
Zuzahlungen von Eltern/Großelternbis 6.840 € pro Jahrnicht möglich
KostenEffektivkosten max. 1 % p. a., bis 18 keine Abschluss- und VertriebskostenVerwaltung durch Bundesbank
Einblick für Kind und Elternindividuelles Depot mit Wertentwicklungkein individuelles Konto
Wechsel in die andere VarianteRückkehr in kollektive Anlage nicht möglichÜbertragung ins eigene Depot bis 35 möglich
Eigenes Standarddepot vs. Auffanglösung der Bundesbank (Regierungsentwurf)

Was kann aus 1.440 Euro bis zur Rente werden?

Aus 1.440 Euro staatlicher Einzahlung können bis zum 65. Geburtstag rund 53.000 Euro werden — das ist die Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums bei angenommenen 7 Prozent Rendite pro Jahr. Der Grund ist die Laufzeit: Die erste Einzahlung mit 6 Jahren bleibt 59 Jahre angelegt, und Erträge werfen selbst wieder Erträge ab.

Die Annahmen des BMF laut Monatsbericht September 2026: 7 Prozent durchschnittliche Wertentwicklung pro Jahr nach Kosten, nominal ohne Inflation, vor Steuern in der Auszahlungsphase. Weil 7 Prozent eher das obere Ende historischer Aktienrenditen abbilden, haben wir zusätzlich mit 5 Prozent gerechnet. Beide Werte sind Modellrechnungen, keine Zusage.

VarianteEinzahlung bis 18Wert mit 18 (5 % / 7 %)Wert mit 65 (5 % / 7 %)
Nur staatliche 10 €1.440 €ca. 1.950 € / 2.200 €ca. 19.400 € / 53.000 €
10 € Staat + 10 € Eltern2.880 €ca. 3.900 € / 4.400 €ca. 38.700 € / 107.000 €
10 € Staat + 50 € Eltern8.640 €ca. 11.700 € / 13.300 €ca. 116.100 € / 320.000 €
Modellrechnung: Depotwert der Frühstart-Rente (monatliche Einzahlung 6–18 Jahre, danach keine weiteren Beiträge)

Die Werte bei 7 Prozent entsprechen der BMF-Beispielrechnung; die 5-Prozent-Werte sind eine eigene FINABLE-Modellrechnung mit sonst identischen Annahmen. Bei 5 Prozent wächst das rein staatliche Startkapital bis 65 auf rund 19.400 Euro statt 53.000 Euro. Der Unterschied zeigt, wie stark das Ergebnis von der Rendite abhängt. Kaufkraftbereinigt liegen alle Werte deutlich niedriger, weil die Inflation über fast 60 Jahre mitläuft.

Können Eltern und Großeltern eigenes Geld dazuzahlen?

Eltern, Großeltern und sogar Nicht-Verwandte dürfen laut Regierungsentwurf bis zu 6.840 Euro pro Jahr in das Standarddepot des Kindes einzahlen. Pflicht ist das nicht: Die staatlichen 10 Euro fließen unabhängig davon, ob jemand etwas dazuzahlt.

Einen Steuervorteil bringt die Zuzahlung für Eltern nicht. Sonderausgaben kann nur absetzen, wer eigene Beiträge zahlt und selbst förderberechtigt ist — Zuzahlungen Dritter sind laut BMF nicht abziehbar. Der Vorteil liegt im Depot selbst: Die Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei, besteuert wird erst die spätere Rente.

Ein Detail, das viele übersehen: Nur die staatliche Förderung samt Erträgen ist bis 65 gebunden. Eigenbeiträge und die darauf entfallenden Erträge können laut BMF-FAQ nach den Vertragsbedingungen jederzeit entnommen werden; die Erträge werden dann versteuert.

Was passiert mit dem Depot, wenn mein Kind 18 wird?

Mit dem 18. Geburtstag enden die staatlichen Zahlungen, das Depot läuft weiter. Das Kind kann den Standarddepot-Vertrag bis zur Rente selbst besparen oder das Guthaben in einen anderen zertifizierten Vertrag übertragen. Wer selbst förderberechtigt ist, etwa als Azubi oder Angestellter in der gesetzlichen Rentenversicherung, bekommt dann die Zulagen des neuen Altersvorsorgedepots. Unter 25-Jährige erhalten laut BMF zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

An das Frühstartrenten-Guthaben selbst kommt das Kind grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres. Für Führerschein, Studium oder die erste Wohnung ist das Geld ausdrücklich nicht vorgesehen.

Frühstart-Rente, Juniordepot, Riester-Kinderzulage — was ist was?

Die Frühstart-Rente ist ein staatlich befülltes Altersvorsorgedepot auf den Namen des Kindes, gebunden bis 65. Ein Juniordepot ist ein ganz normales Wertpapierdepot fürs Kind ohne staatliches Geld, dafür mit freiem Zugriff ab 18 — etwa für Ausbildung oder Führerschein. Die Kinderzulage der Riester-Rente wiederum fließt in den Vertrag der Eltern, nicht des Kindes: 300 Euro pro Jahr für ab 2008 geborene Kinder, und Riester-Neuverträge sind nur noch bis Ende 2026 möglich.

Pro und Kontra der Frühstart-Rente aus Elternsicht

ProKontra
Bis zu 1.440 € geschenktes Startkapital pro KindFörderung samt Erträgen bis 65 gebunden
Erträge bis zur Auszahlung steuerfreiKein Zugriff für Ausbildung, Führerschein oder Studium
Effektivkosten max. 1 % p. a., bis 18 keine Abschluss- und VertriebskostenGesetz noch im Entwurfsstadium — Details können sich ändern
Nahtloser Anschluss ans geförderte Altersvorsorgedepot ab 18Bestehende Juniordepots können nicht genutzt werden
Zuzahlungen bis 6.840 € pro Jahr möglichKein Steuerabzug für Zuzahlungen der Eltern
Förderung geht ohne Depot nicht verloren (Bundesbank-Auffanglösung)Jahrgänge vor 2020 gehen leer aus
Frühstart-Rente: Pro und Kontra für Eltern

Was sollten Eltern jetzt tun?

Vor dem 1. Januar 2027 kann niemand einen Frühstartrenten-Vertrag abschließen. Sinnvoll ist es jetzt, die Steuer-ID des Kindes bereitzulegen und Anbieter nach Kosten zu vergleichen, sobald die ersten zertifizierten Standarddepots veröffentlicht werden. Wer sein Kind darüber hinaus fürs Leben vor der Rente ausstatten will, braucht zusätzlich ein frei verfügbares Depot. Welche Förderungen Du als Elternteil selbst nutzen kannst, zeigt unser Überblick zu den staatlichen Förderungen für die Altersvorsorge 2026.

Häufige Fragen zur Frühstart-Rente

Jann
Jann

Gründer & lizenzierter Finanzberater (§34d/34f GewO) · FINABLE

Schreibt über Steueroptimierung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau – verständlich, transparent und ohne Vertriebsdruck.