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Gewerbeversicherung

Betriebs­unterbrechungs­versicherung

Wenn Dein Betrieb stillsteht, läuft Dein Einkommen weiter.

Ein Brand, Wasserschaden oder Cyber-Angriff kann Deinen Betrieb wochenlang lahmlegen. Während die Sachversicherung den Schaden repariert, kommen weiter Fixkosten und entgangener Gewinn auf Dich zu. Die Betriebsunterbrechungs­versicherung übernimmt diese laufenden Kosten und sichert Dein Einkommen.

Für wen lohnt sich das?

Für Selbstständige, Freiberufler:innen und KMU – besonders wichtig für Praxen, Gastronomie, Produktionsbetriebe und Einzelhandel mit hohen Fixkosten.

Auf einen Blick

  • Ersatz von fortlaufenden Kosten und Gewinn
  • Kombinierbar mit Sach- oder Cyber-Police
  • Haftzeit meist 12 bis 24 Monate
  • Mehrkosten zur schnellen Wiederaufnahme

Was die Versicherung leistet

Fortlaufende Kosten

Miete, Gehälter, Leasingraten, Versicherungen, Zinsen – alle Fixkosten laufen weiter und werden übernommen.

Entgangener Gewinn

Der Betriebsgewinn, der ohne Schaden erwirtschaftet worden wäre, wird erstattet.

Mehrkosten

Aushilfslokale, Express-Lieferungen oder Auslagerungen zur schnelleren Wiederaufnahme des Betriebs.

Haftzeit

Üblich sind 12–24 Monate – ausreichend, um auch nach einem Totalschaden wieder produktionsfähig zu sein.

Unterschied zur Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht zahlt für Schäden, die Du anderen zufügst. Die Betriebsunterbrechungs­versicherung zahlt Dir selbst – wenn Dein Betrieb durch einen versicherten Sachschaden, Cyber-Vorfall oder Maschinenausfall stillsteht. Beide Policen sind nicht austauschbar, sondern ergänzen sich.

Typische Auslöser

Brand & Leitungswasser

Klassische Sach-Betriebsunterbrechung – meist an die Inhalts- oder Gebäudeversicherung gekoppelt.

Maschinenbruch

Defekte Produktionsanlagen – Maschinen-Betriebsunterbrechung als Ergänzung zur Maschinenbruchpolice.

Cyber-Vorfall

Verschlüsselte Server, Ausfall des Online-Shops – Cyber-Betriebsunterbrechung als Baustein der Cyber-Police.

Ausfall wichtiger Personen

Bei einigen Tarifen auch Ausfall des Inhabers/Schlüsselpersons absicherbar.

Was ist nicht versichert?

  • Unterbrechungen ohne versicherten Sachschaden (z. B. Pandemie ohne entsprechende Klausel)
  • Schäden durch unterlassene Wartung
  • Vorsätzliche Herbeiführung
  • Mehrkosten ohne wirtschaftlichen Nutzen

Hinweis

Verfügbarkeit und genaue Bedingungen der dargestellten Leistungen können je nach Versicherer variieren. Die konkreten Vertragsdetails ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen des gewählten Anbieters.

Häufige Fragen zu Betriebsunterbrechung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Betriebs­unterbrechungs­versicherung – verständlich erklärt.

Fachbegriffe

Passende Begriffe im Glossar

Bereit für Deinen passenden Schutz?

Wir prüfen Deine Fixkosten und Gewinnsituation und finden die passende Haftzeit und Versicherungssumme – allein oder gebündelt mit Sach-, Maschinen- und Cyber-Policen.