Stand: Juli 2026
1. Altersvorsorgebeiträge maximieren
Rürup-Beiträge bis zu 27.566 € sind 2024 vollständig als Sonderausgaben absetzbar (Höchstbetrag 2024, § 10 Abs. 3 EStG). Wer seinen Jahresbeitrag noch nicht ausgeschöpft hat, kann bis zum 31. Dezember nachzahlen und die Steuerersparnis für 2024 sichern. Gleiches gilt für Riester: Wer den Mindestbeitrag für die volle Zulage noch nicht erreicht hat, kann ihn bis Jahresende aufstocken.
2. Verluste im Depot realisieren
Wenn Du Positionen im Depot hast die im Minus sind, kannst Du sie noch 2024 verkaufen und den Verlust steuerlich geltend machen. Das reduziert Deine steuerpflichtigen Gewinne in diesem Jahr. Verluste aus Aktien können nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden – nicht mit ETF-Gewinnen.
3. Freistellungsauftrag prüfen
Hast Du Deinen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € verheiratet) vollständig ausgenutzt? Prüfe ob Du Freistellungsaufträge bei allen Banken korrekt verteilt hast. Nicht genutztes Potenzial verfällt zum Jahresende.
4. Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen
Rechnungen für Handwerker oder Haushaltshilfen die Du noch 2024 bezahlst, können in der Steuererklärung 2024 geltend gemacht werden. Lass Dir alle Rechnungen noch dieses Jahr ausstellen und bezahle sie bis 31. Dezember.
5. Spenden noch 2024 tätigen
Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind als Sonderausgaben absetzbar. Wer noch 2024 spendet, kann den Betrag in der Steuererklärung 2024 geltend machen.
Fazit
Wer bis Jahresende wartet verliert Möglichkeiten. Wer jetzt handelt, sichert sich echte Steuerersparnis für 2024 – ohne großen Aufwand.

Gründer & lizenzierter Finanzberater (§34d/34f GewO) · FINABLE
Schreibt über Steueroptimierung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau – verständlich, transparent und ohne Vertriebsdruck.



