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AfA (Abschreibung)

Absetzung für Abnutzung – Vermieter schreiben Immobilien über 50 Jahre ab (2 % p. a., Neubau ab 2023: 3 %).

Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ermöglicht Vermietern, die Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Immobilie über die Nutzungsdauer steuerlich abzuschreiben. Bei vermieteten Wohnimmobilien sind das 2 % jährlich (Altbau) bzw. 3 % bei Neubauten ab Baujahr 2023.

Die AfA mindert die zu versteuernden Mieteinkünfte und kann anfänglich zu steuerlichen Verlusten führen, die das Gesamteinkommen senken. Nur der Gebäudewert ist abschreibbar – nicht das Grundstück.

Häufige Fragen zu AfA (Abschreibung)

Jann

Jann

Berater Vermögensaufbau · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.