Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ermöglicht Vermietern, die Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Immobilie über die Nutzungsdauer steuerlich abzuschreiben. Bei vermieteten Wohnimmobilien sind das 2 % jährlich (Altbau) bzw. 3 % bei Neubauten ab Baujahr 2023.
Die AfA mindert die zu versteuernden Mieteinkünfte und kann anfänglich zu steuerlichen Verlusten führen, die das Gesamteinkommen senken. Nur der Gebäudewert ist abschreibbar – nicht das Grundstück.
