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Erbschaftssteuer

Steuer beim Übergang von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung – Kinder haben 400.000 € Freibetrag alle 10 Jahre.

Die Erbschaftssteuer fällt beim Übergang von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung an. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Vermögens ab.

Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 € pro Elternteil alle 10 Jahre, Ehepartner sogar 500.000 €. Größere Vermögen lassen sich durch gestaffelte Schenkungen legal weitgehend steuerfrei übertragen.

Häufige Fragen zu Erbschaftssteuer

Isabelle

Isabelle

Beraterin Altersvorsorge · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.