Die Erbschaftssteuer fällt beim Übergang von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung an. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Vermögens ab.
Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 € pro Elternteil alle 10 Jahre, Ehepartner sogar 500.000 €. Größere Vermögen lassen sich durch gestaffelte Schenkungen legal weitgehend steuerfrei übertragen.
