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Kirchensteuer

Zuschlag von 8–9 % auf die Einkommensteuer für Kirchenmitglieder – als Sonderausgabe absetzbar.

Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer von 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Bundesländer) für Mitglieder einer steuererhebenden Kirche.

Sie wird vom Arbeitgeber direkt einbehalten und ist im selben Jahr als Sonderausgabe absetzbar. Auf Kapitalerträge fällt sie zusätzlich zur Abgeltungssteuer an.

Häufige Fragen zu Kirchensteuer

Isabelle

Isabelle

Beraterin Altersvorsorge · FINABLE

Erklärt Finanzbegriffe verständlich und ohne Fachjargon – damit Du fundierte Entscheidungen für Dein Geld triffst.