Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer von 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Bundesländer) für Mitglieder einer steuererhebenden Kirche.
Sie wird vom Arbeitgeber direkt einbehalten und ist im selben Jahr als Sonderausgabe absetzbar. Auf Kapitalerträge fällt sie zusätzlich zur Abgeltungssteuer an.
