Eine Pensionskasse ist einer der fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist eine eigenständige Versorgungseinrichtung, oft branchenweit organisiert.
Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze sind steuerfrei, bis 4 % auch sozialversicherungsfrei. Bei Jobwechsel kann der Vertrag mitgenommen werden – sofern der neue Arbeitgeber dieselbe Kasse akzeptiert.
