Stand: Juli 2026
Jedes Jahr verschenken Millionen Deutsche bares Geld – einfach, weil sie staatliche Förderungen für die Altersvorsorge nicht abrufen. Dabei sind die Zuschüsse oft erstaunlich hoch und unkompliziert zu bekommen. Hier erfährst Du, welche Förderungen es gibt, wer Anspruch hat und wie Du sie konkret beantragst.
Staatliche Förderungen für die Altersvorsorge sind direkte Zulagen und Steuervorteile, mit denen der Staat den Aufbau privater Altersvorsorge unterstützt. Eine Familie mit zwei riester-berechtigten Elternteilen und zwei ab 2008 geborenen Kindern erhält allein durch Riester-Zulagen bis zu 950 Euro pro Jahr vom Staat.
Die Riester-Zulage: Bis zu 950 € pro Familie und Jahr
Die Riester-Förderung besteht aus zwei Bausteinen: der Grundzulage von 175 € pro Person und Jahr (§ 84 EStG) sowie der Kinderzulage von 300 € pro Kind, geboren ab 2008 (§ 85 EStG; für vor 2008 geborene Kinder: 185 €). Die 950 € gelten unter der Annahme, dass beide Elternteile unmittelbar zulageberechtigt sind und jeweils einen eigenen Vertrag besparen: 2 × 175 € Grundzulage plus 2 × 300 € Kinderzulage. Ist nur ein Elternteil unmittelbar zulageberechtigt, sind es 775 € (175 € + 2 × 300 €). Voraussetzung sind 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens (max. 2.100 €) abzüglich Zulagen als Eigenbeitrag und der Status als unmittelbar Förderberechtigter (z. B. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte). Hinweis: Für ab dem 1.1.2027 abgeschlossene Neuverträge wird die Riester-Rente durch das Altersvorsorgedepot ersetzt (Altersvorsorgereformgesetz, Mai 2026). Bestandsverträge laufen unverändert weiter. Mehr dazu im Artikel zum Altersvorsorgedepot 2027.
Der Arbeitgeberzuschuss zur bAV: 15 % geschenkt
Seit 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 15 % auf jeden Entgeltumwandlungs-Beitrag in die betriebliche Altersvorsorge dazuzulegen. Viele Tarifverträge sehen sogar deutlich höhere Zuschüsse vor. Wer keine bAV abschließt, verschenkt diesen Zuschuss komplett – und zusätzlich die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis von oft 40–50 % auf den Beitrag.
Rürup für Selbstständige: Die wichtigste Förderung
Selbstständige haben keinen Zugang zur Riester-Förderung oder zur bAV – ihre wichtigste Förderung ist die Rürup-Rente. Beiträge sind seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben abzugsfähig (§ 10 Abs. 3 EStG; 2026 bis 30.826 € ledig / 61.652 € verheiratet). Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % bedeutet das eine Ersparnis von bis zu rund 12.900 € pro Jahr – das ist die mit Abstand größte staatliche Förderung, die Selbstständige für ihre Altersvorsorge erhalten können.
So beantragst Du die Förderungen richtig
Riester-Zulagen werden über einen Dauerzulagenantrag direkt vom Anbieter bei der Zulagenstelle (ZfA) beantragt – ein einmaliger Vorgang. Die bAV läuft komplett über Deinen Arbeitgeber und die Lohnabrechnung. Rürup-Beiträge trägst Du in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Wichtig: Riester-Zulagen werden nur ausgezahlt, wenn der jährliche Mindesteigenbeitrag erbracht wurde – sonst kürzt der Staat anteilig.
In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir gemeinsam, welche Förderungen Dir konkret zustehen und wie Du sie maximal ausschöpfst – ohne Vertriebsdruck und ohne versteckte Kosten.

Gründer & lizenzierter Finanzberater (§34d/34f GewO) · FINABLE
Schreibt über Steueroptimierung, Altersvorsorge und Vermögensaufbau – verständlich, transparent und ohne Vertriebsdruck.



