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Rürup-Rente für Angestellte: Warum nur 19.700 € vom Höchstbetrag übrig bleiben

07. August 2026 8 Min Jann
Rürup-Rente für Angestellte: Warum nur 19.700 € vom Höchstbetrag übrig bleiben

Stand: August 2026

Stand: August 2026. Alle Beträge und Rechenbeispiele gelten für das Steuerjahr 2026, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Jahr genannt ist.

Von den 30.826 Euro Rürup-Höchstbetrag bleiben für einen Angestellten mit 60.000 Euro Bruttojahresgehalt nur rund 19.700 Euro übrig, die tatsächlich steuerlich absetzbar sind — die restlichen 11.160 Euro werden durch die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung verbraucht (§ 10 Abs. 3 Satz 3 EStG). Wer diese Kürzung übersieht, überschätzt seine Absetzfähigkeit um mehr als ein Drittel und plant falsch.

Warum der Rürup-Höchstbetrag für Angestellte schrumpft

Der Rürup-Höchstbetrag von 30.826 Euro für Ledige bzw. 61.652 Euro für Zusammenveranlagte (§ 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 EStG) ist ein Deckel für die gesamte Basisversorgung — also für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Rürup-Rente zusammen. Für Selbstständige ohne GRV-Pflicht ist das unproblematisch: Sie können den vollen Betrag in Rürup einzahlen. Für Angestellte hingegen zieht das Finanzamt die bereits geleisteten GRV-Beiträge vom Höchstbetrag ab, bevor ein einziger Euro Rürup steuerlich wirkt. Die Rechtsgrundlage findet sich bei gesetze-im-internet.de. Einen allgemeinen Überblick über die Rürup-Rente gibt unser Artikel zur Rürup-Rente: Steuern sparen.

Der Höchstbetrag orientiert sich am Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung West. Die knappschaftliche Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 124.800 Euro, der Beitragssatz bei 24,7 Prozent — daraus ergibt sich der abgerundete Höchstbetrag von 30.826 Euro (§ 10 Abs. 3 Satz 1 EStG). Seit dem Jahressteuergesetz 2022 sind die Beiträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben abziehbar; die frühere Staffelung ist entfallen.

§ 10 Abs. 3 Satz 3 EStG — Die Kürzungsregel einfach erklärt

§ 10 Abs. 3 Satz 3 EStG besagt: Der Höchstbetrag mindert sich um die geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung — und zwar um den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil zusammen. Der RV-Gesamtbeitragssatz liegt 2026 bei 18,6 Prozent (je 9,3 Prozent Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 2026 101.400 Euro jährlich — Details dazu im Artikel zur Beitragsbemessungsgrenze 2026.

Die Kürzung betrifft ausschließlich pflichtversicherte Angestellte. Wer gesetzlich rentenversichert ist, hat seinen Höchstbetrag bereits teilweise „verbraucht“ — durch die GRV-Beiträge, die er und sein Arbeitgeber gemeinsam zahlen. Ein Rürup-Beitrag wirkt erst steuerlich, wenn er den verbleibenden Freiraum nach Abzug der GRV-Beiträge ausfüllt.

Rechenbeispiel: 60.000 € Brutto — Schritt für Schritt

Ein Angestellter mit 60.000 Euro Bruttojahresgehalt rechnet in vier Schritten:

  • Schritt 1 — GRV-Beitrag ermitteln: 60.000 € × 18,6 % = 11.160 € (Arbeitnehmer- plus Arbeitgeberanteil zusammen).
  • Schritt 2 — Höchstbetrag abziehen: 30.826 € − 11.160 € = 19.666 € verbleibender Rürup-Höchstbetrag (aufgerundet ~19.700 €).
  • Schritt 3 — Steuerersparnis berechnen: 19.666 € × 42 % (Spitzensteuersatz) = rund 8.260 Euro Steuerersparnis pro Jahr.
  • Schritt 4 — Netto-Kosten: 19.666 € Einzahlung − 8.260 € Steuerersparnis = rund 11.406 Euro netto pro Jahr.

Der Angestellte zahlt also maximal 19.666 Euro in die Rürup-Rente ein, um den verbleibenden Höchstbetrag voll auszuschöpfen. Sein tatsächlicher Nettoaufwand liegt bei rund 11.400 Euro — die Differenz von gut 8.200 Euro holt er über die Steuererklärung zurück. Wer den vollen 30.826-Euro-Höchstbetrag einzahlen will, zahlt zwar den vollen Betrag, bekommt aber steuerlich nur 19.666 Euro anerkannt — die restlichen 11.160 Euro wirken nicht zusätzlich.

Wie viel bleibt bei unterschiedlichem Gehalt übrig?

Je höher das Bruttogehalt, desto mehr GRV-Beiträge werden abgezogen und desto kleiner wird der verbleibende Rürup-Freiraum. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro stagniert die Kürzung, weil der GRV-Beitrag gedeckelt ist.

BruttojahresgehaltGRV-Beitrag (18,6 %)Verbleibender HöchstbetragSteuerersparnis bei 42 %
40.000 €7.440 €23.386 €9.822 €
50.000 €9.300 €21.526 €9.041 €
60.000 €11.160 €19.666 €8.260 €
80.000 €14.880 €15.946 €6.697 €
101.400 € (BBG)18.860 €11.966 €5.026 €
Verbleibender Rürup-Höchstbetrag nach GRV-Kürzung bei unterschiedlichem Bruttogehalt (Ledige, 2026)

Achtung: Die Steuerersparnis in der Tabelle setzt einen Grenzsteuersatz von 42 Prozent voraus, der nur bei entsprechendem zu versteuerndem Einkommen greift. Bei 40.000 Euro Brutto liegt der reale Grenzsteuersatz eher bei 30 bis 35 Prozent — die effektive Ersparnis ist dann geringer. Die Tabelle zeigt das theoretische Maximum beim Spitzensteuersatz.

Pro und Kontra der Rürup-Rente für Angestellte

ProKontra
Bis zu ~8.260 € Steuerersparnis pro Jahr (bei 60.000 € Brutto und 42 % Grenzsteuersatz)GRV-Kürzung reduziert Höchstbetrag erheblich — nur ~19.700 € statt 30.826 €
Beiträge seit 2023 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbarNicht kündbar, nicht beleihbar, nicht vererbbar (außer an Ehegatten/Kinder)
Lebenslange Rente als Basisversorgung garantiertNachgelagerte Besteuerung: 84 % der Auszahlung steuerpflichtig bei Rentenbeginn 2026
Nicht pfändbar — sicher auch bei Arbeitslosengeld II / BürgergeldDoppelverbeitragung: In der Rente KV- und PV-Beiträge auf die Auszahlung
Höherer Steuervorteil als bAV bei hohem EinkommenKeine flexible Kapitalentnahme, kein Arbeitgeberzuschuss
Pro und Kontra der Rürup-Rente aus Sicht eines Angestellten

Rürup, bAV oder Altersvorsorgedepot — was lohnt sich für Angestellte?

Angestellte haben mehrere geförderte Wege zur Altersvorsorge. Die Rürup-Rente konkurriert vor allem mit der betrieblichen Altersvorsorge (insbesondere der Direktversicherung) und ab 2027 mit dem neuen Altersvorsorgedepot, das die Riester-Rente ablöst. Details zur Direktversicherung finden sich im Artikel zur Direktversicherung 2026.

KriteriumRürup-RentebAV (Direktversicherung)Altersvorsorgedepot (ab 2027)
Höchstbetrag 202630.826 € (vor GRV-Kürzung)8.112 € steuerfrei1.800 € + Zulage
SteuerförderungSonderausgaben (§ 10 EStG)Steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG)Grundzulage 540 € + Zulagen
Sozialversicherungsfrei in AnsparphaseNein (BruttoBeitrag)Ja (bis 4 % BBG)Nein
ArbeitgeberzuschussKein (privater Vertrag)15 % PflichtzuschussKein
FlexibilitätSehr gering (nicht kündbar, lebenslange Rente)Mittel (Übertragung bei Jobwechsel)Hoch (Depot, flexibel)
VererbbarkeitNein (außer Ehegatten/Kinder)JaJa
KV/PV in der RenteJa (volle Beitragspflicht)Ja (Freibetrag 197,75 €)Nein (Depotentnahme KV/PV-frei)
Rürup-Rente vs. bAV (Direktversicherung) vs. Altersvorsorgedepot für Angestellte

Die Rürup-Rente lohnt sich für Angestellte vor allem dann, wenn der Arbeitgeber keine oder nur eine geringe bAV anbietet und das Einkommen hoch genug ist, um den verbleibenden Höchstbetrag nach GRV-Kürzung sinnvoll zu nutzen. Bei einem guten Arbeitgeberzuschuss zur bAV ist die Direktversicherung meist die bessere erste Wahl — der 15-prozentigen Pflichtzuschuss und die Sozialversicherungsfreiheit sind Vorteile, die die Rürup-Rente nicht bietet.

Fazit

Für Angestellte ist die Rürup-Rente ein wirksames, aber oft überschätztes Steuerinstrument. Der verbleibende Höchstbetrag nach GRV-Kürzung beträgt bei 60.000 Euro Brutto nur noch rund 19.700 Euro — weniger als zwei Drittel des offiziellen Höchstbetrags. Wer die Kürzung kennt und trotzdem einen substanziellen Steuerhebel hat (hohes Einkommen, hoher Grenzsteuersatz, keine ausreichende bAV), kann mit Rürup mehrere tausend Euro pro Jahr sparen. Für alle anderen ist die bAV mit Arbeitgeberzuschuss oder künftig das Altersvorsorgedepot oft die bessere Alternative.

Häufige Fragen zur Rürup-Rente für Angestellte

Jann
Jann

Gründer & lizenzierter Finanzberater (§34d/34f GewO) · FINABLE

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