Stand: August 2026
Stand: August 2026. Alle Beträge gelten für das Beitragsjahr 2026, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Jahr genannt ist.
Von einer Betriebsrente von 500 Euro monatlich bleiben 2026 nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge rund 428,41 Euro übrig — abgezogen werden 71,59 Euro, also etwa 14,3 Prozent. Der Grund: Auf Versorgungsbezüge zahlen gesetzlich versicherte Rentner den vollen Beitragssatz allein, ohne Arbeitgeberanteil. Entlastet werden sie nur durch den Freibetrag von 197,75 Euro monatlich in der Krankenversicherung.
Was bedeutet Doppelverbeitragung bei der Betriebsrente?
Doppelverbeitragung bezeichnet den Umstand, dass eine Betriebsrente in der Ansparphase zwar sozialabgabenfrei aufgebaut wird, in der Auszahlphase aber erneut mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet wird — Beispiel: Aus 500 Euro Betriebsrente werden 2026 nach Abzug von 71,59 Euro Beiträgen 428,41 Euro. Rechtsgrundlage ist § 229 SGB V, der Betriebsrenten als Versorgungsbezüge den beitragspflichtigen Einnahmen zuordnet. Der Gesetzestext findet sich bei gesetze-im-internet.de. Wie die Ansparphase funktioniert, erklärt unser Artikel zur Direktversicherung 2026.
Der entscheidende Unterschied zur gesetzlichen Rente: Bei der gesetzlichen Rente trägt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des Krankenkassenbeitrags. Bei der Betriebsrente trägt der Versorgungsempfänger den Beitrag allein (§ 250 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Aus 7,3 Prozent Arbeitnehmeranteil im Berufsleben werden damit 14,6 Prozent plus vollem Zusatzbeitrag im Ruhestand.
Wie hoch ist der Freibetrag 2026?
Der Freibetrag für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 genau 197,75 Euro pro Monat. Er entspricht einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße (§ 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V), die 2026 bei 3.955 Euro liegt — 2025 waren es 3.745 Euro und damit 187,25 Euro Freibetrag. Die Bezugsgröße 2026 ergibt sich aus der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 und ist von der Deutschen Rentenversicherung veröffentlicht.
| Wert | 2026 | 2025 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Bezugsgröße (monatlich) | 3.955 € | 3.745 € | § 18 SGB IV, SVBezGrV 2026 |
| Freibetrag Krankenversicherung | 197,75 € | 187,25 € | § 226 Abs. 2 S. 2 SGB V |
| Freigrenze Pflegeversicherung | 197,75 € | 187,25 € | § 226 Abs. 2 S. 1 SGB V i. V. m. § 57 SGB XI |
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV (monatlich) | 5.812,50 € | 5.512,50 € | SVBezGrV 2026 |
Freibetrag oder Freigrenze — warum der Unterschied Geld kostet
In der Krankenversicherung gilt ein Freibetrag, in der Pflegeversicherung dagegen eine Freigrenze — überschreitet die Betriebsrente 197,75 Euro, wird in der Pflegeversicherung der komplette Betrag verbeitragt. Das Bundesgesundheitsministerium hat das bei Einführung des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes zum 1. Januar 2020 ausdrücklich klargestellt: „Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt weiterhin die Freigrenze“ (BMG, Meldung vom 12.12.2019).
- Freibetrag (Krankenversicherung): Nur der Teil oberhalb von 197,75 € ist beitragspflichtig.
- Freigrenze (Pflegeversicherung): Bis 197,75 € bleibt alles beitragsfrei — ab 197,76 € wird der volle Betrag verbeitragt.
- Beitragssätze 2026: 14,6 % Krankenversicherung plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, 3,6 % Pflegeversicherung bzw. 4,2 % für Kinderlose ab 23 Jahren.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2026 wurde vom Bundesgesundheitsministerium mit 2,9 Prozent bekanntgegeben; tatsächlich erhoben die Krankenkassen zum 1. April 2026 im Schnitt 3,13 Prozent (BMG, Finanzentwicklung der GKV im 1. Quartal 2026). Die folgenden Rechnungen nutzen 3,13 Prozent, weil das der real gezahlte Satz ist.
Rechenbeispiel: Was zahlst Du auf 500 Euro Betriebsrente?
| Betriebsrente | Beitrag Krankenversicherung | Beitrag Pflegeversicherung | Abzug gesamt | Netto |
|---|---|---|---|---|
| 190,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 190,00 € |
| 250,00 € | 9,26 € | 9,00 € | 18,26 € | 231,74 € |
| 500,00 € | 53,59 € | 18,00 € | 71,59 € | 428,41 € |
| 1.000,00 € | 142,22 € | 36,00 € | 178,22 € | 821,78 € |
Die Sprungstelle bei 197,75 Euro ist deutlich sichtbar: Bei 250 Euro Betriebsrente kostet allein die Pflegeversicherung 9,00 Euro, weil dort der volle Betrag zählt — bei 190 Euro sind es null Euro. Wer eine Betriebsrente knapp oberhalb der Grenze erwartet, verliert also überproportional viel.
Kapitalauszahlung: 120 Monate statt einmalig
Wer sich die Betriebsrente als Einmalbetrag auszahlen lässt, zahlt die Beiträge über zehn Jahre: Ein Hundertzwanzigstel der Auszahlung gilt für 120 Monate als monatlicher Versorgungsbezug (§ 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V). Bei 60.000 Euro Kapitalauszahlung sind das rechnerisch 500 Euro monatlich — also 71,59 Euro Beitrag pro Monat und rund 8.590 Euro über die zehn Jahre.
Der Freibetrag gilt dabei genauso wie bei der laufenden Rente. Nach Ablauf der 120 Monate endet die Beitragspflicht aus dieser Auszahlung vollständig — eine spätere Nachverbeitragung gibt es nicht.
Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge trotzdem?
Ja — in den meisten Fällen, sofern der Arbeitgeber mindestens den gesetzlichen Pflichtzuschuss von 15 Prozent zahlt (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Die Ersparnis in der Ansparphase ist typischerweise größer als die Belastung in der Auszahlphase, weil in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben zugleich entfallen und der Zuschuss hinzukommt. Details dazu in unserem Beitrag zur steuerfreien betrieblichen Altersvorsorge und im Glossar unter betriebliche Altersvorsorge.
| Pro | Kontra |
|---|---|
| Freibetrag von 197,75 € entlastet kleine Betriebsrenten vollständig | Voller Beitragssatz ohne Arbeitgeberanteil (§ 250 SGB V) |
| Ansparphase spart Steuern und Sozialabgaben gleichzeitig | Pflegeversicherung kennt nur eine Freigrenze, keinen Freibetrag |
| Freibetrag steigt jährlich mit der Bezugsgröße (2026: +10,50 € gegenüber 2025) | Kapitalauszahlung wird über volle 120 Monate verbeitragt |
| Pflichtzuschuss von 15 % gleicht die spätere Belastung teilweise aus | Beiträge mindern die Rente genau dann, wenn das Einkommen ohnehin sinkt |
Kritisch wird es, wenn der Arbeitgeber nur den Mindestzuschuss zahlt, die Vertragskosten hoch sind und die spätere Betriebsrente deutlich über dem Freibetrag liegt. Dann kann ein ETF-Sparplan aus dem Netto die bessere Wahl sein. Welche Beitragsgrenzen 2026 sonst noch gelten, zeigt der Überblick zur Beitragsbemessungsgrenze 2026.
Direkt anschlussfähig ist außerdem Riester letzte Chance 2026: Bis 31.12. abschließen oder aufs Altersvorsorgedepot warten? und der praktische Guide zu Riester-Rente 2024: Lohnt sie sich noch?.

Gründer & lizenzierter Finanzberater (§34d/34f GewO) · FINABLE
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